Die Baugenehmigung beinhaltet in der Regel eine Auflage, die vom Bauherrn verlangt, eine Bescheinigung darüber zu beauftragen, dass das Bauwerk nach Lage, Umring und Höhe der Baugenehmigung entsprechend errichtet wurde (§ 71 (1) Bauordnung von Berlin bzw. dass die Abstandflächen eingehalten wurden.
Diese Bescheinigung muss von einem ÖbVI erstellt werden.
Dies erfolgt in aller Regel gleich nach Anlegen des Kellermauerwerks und noch vor dem Aufbringen der Kellerdecke.
So können gegebenenfalls Abweichungen von der Planung frühzeitig erkannt und kostspielige fehlerhafte Bauarbeiten vermieden werden.
Anhand der amtlichen Katasterunterlagen und der örtlichen Vermessung ist der ÖbVI in der Lage, Grenzbescheinigungen auszustellen, das heißt eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass ein Bauwerk die Grenze nicht überschritten hat und damit die Rechte des Nachbarn nicht verletzt wurden.
Mit dieser Bescheinigung sind oftmals Freigaben von Bankkrediten verbunden.
Das Vermessungsgesetz Berlin § 19 (2) fordert vom Bauherrn nach Fertigstellung oder baulicher Veränderung des Gebäudes, dieses von einem ÖbVI vermessen zu lassen.
Die Vermessungsdokumentation wird beim Vermessungsamt eingereicht und dient dazu, das Katasterwerk fortzuführen (Aktualisierung der Flurkarte). Dieser Kartenauszug wird häufig von finanzierenden Banken als Nachweis benötigt.
Die Betriebskosten einer Mietwohnung hängen unmittelbar mit der Wohnfläche dieser Wohnung zusammen.
Nicht selten kommt es jedoch vor, dass die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag teils sogar erheblich abweicht.
Der ÖbVI kann mit einer Wohnflächenermittlung dem Mieter ein Dokument an die Hand geben, in dem die rechtlich nutzbare Wohnfläche ausgewiesen ist.
Wohnraum ist in Berlin ein knappes Gut. Da die GFZ vorgibt, wieviel Wohnraum auf einem Grundstück maximal vorhanden sein darf, sollte man bei der Planung eines Anbaus auch wissen, wieviel Wohnraum schon auf dem Grundstück vorhanden ist.
Dabei ist zu beachten, dass vom Dachraum nur dann Wohnfläche anzurechnen ist, wenn diese einigen genau spezifizierten Regeln entspricht. Mit einem Dachraumnachweis kann man also sein Grundstück optimal ausnutzen.
Bei einer Teilung sind immer die Abstandsflächen vom Haus zu beachten.
Diese hängen von der Höhe der Gebäude ab. Für die Planung der Teilungsgrenzen ist es daher sehr wichtig zu wissen, wie hoch ein Gebäude überhaupt ist.
Auch da kann der ÖbVI Ihnen behilflich sein, indem er die Giebel Ihrer Gebäude aufmisst.